Mitglied werden
Flexibilität bei lebenslangem Wohnrecht
Viele Menschen haben in ihrem Leben immer mal wieder andere Ansprüche an ihre Wohnung: Studentenbude, Pärchenwohnung, Familienheim – und irgendwann ziehen die Kinder wieder aus. Vielleicht ändert sich auch einfach der Geschmack oder der Anspruch an das Umfeld.
Und dann?
Kann ich mir die neue Wohnung leisten? Wer ist der Vermieter? Kümmert er sich bei Problemen oder falls Reparaturen nötig sind? Kündigt er mich vielleicht wegen Eigenbedarfs?
All diese Sorgen können Sie bei einer Genossenschaft vergessen. Sie ziehen um – und bleiben Miteigentümer. Wenn Sie wollen, Ihr Leben lang.
Die Mieten werden immer fair bleiben, der Zustand der Wohnungen und Anlagen gut. Wir kümmern uns – und Sie entscheiden mit.
Wer kann Mitglied werden? Und wie?
Mitglied in einer Genossenschaft werden kann:
• eine natürliche Person
• eine Personengesellschaft des Handelsrechts
• eine juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts
Um Mitglied zu werden, geben Sie eine Beitrittserklärung ab – dazu besuchen Sie uns bitte in der Geschäftsstelle – und zeichnen zwei Geschäftsanteile. Dann entscheidet der Vorstand über die Aufnahme. Fällt die Entscheidung positiv aus, sind Sie Mitglied. Es gilt jetzt für Sie die Satzung und Sie haben Teil an Entscheidungen. Wenn Sie eine Wohnung anmieten wollen, kommen weitere Geschäftsanteile dazu.